Ausschreibung 30.10.2010
Motorsportclub Vellahn e.V. im ADMV
-Sektion Enduro-
AUSSCHREIBUNG „Enduro -Heidepokal“ in Vellahn am 30.10.2010
1. Veranstalter: MC Vellahn e.V. im ADMV, Dorfstr. 20, 19273 Brahlstorf
2. Zeitplan: Nennungsbeginn: 11. September 2010
Nennungsschluß: 16.Oktober 2010
Anmeldung und technische Abnahme: 30.10.2010 7.30 – 9.30 Uhr Fahrerlager
Fahrerbesprechung: 9.45 Uhr am Start
Start: 10 Uhr Motocross-Bahn Vellahn
Siegerehrung: ca. 17Uhr Motocross-Bahn Vellahn
3. Teilnehmer und Nennungen:
3.1 Fahrer: Die Veranstaltung ist lizenzfrei
3.2 Bewerber: Inhaber einer vom DMSB ausgestellten Nationalen Bewerberlizenz
3.3 Nennungen: Die Nennungen sind unter Benutzung des aktuellen DMSB oder Clubsport Nennformulars zu richten an:
MC Vellahn, Thomas Herr, Dorfstr. 20, 19273 Brahlstorf
Das Nenngeld beträgt 40,00 € (bei Vorlage der Lizenz bzw. Adventure-Mitgliedschaft 35,00 €) und ist der Nennung als Scheck oder in bar beizulegen. Überweisungen sind bis zum 16.10.2010 auf das Konto-Nr. 165 700 06 95, BLZ: 140 520 00 bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin vorzunehmen (Geldeingang!!). Für Nachnennungen, sofern diese vom Veranstalter angenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Nenngeld besteht nur gemäß Art. 53 des Deutschen Motorrad-Sportgesetzes.
4. Technische Bestimmungen:
Es dürfen nur Motorräder teilnehmen, die behördlich zugelassen sind und den technischen Bestimmungen der FIM sowie der StVZO entsprechen. Ein Start mit rotem Kennzeichen, Tageszulassungen, Überführungskennzeichen ist nicht möglich. Moto-Cross Reifen hinten sind grundsätzlich nicht zugelassen. Der Geräuschpegel der Motorräder darf die Grenze von max. 94 dB(A) nicht überschreiten, der Veranstalter behält sich evtl. Überprüfungen vor. Die Motorräder müssen mit einer Lichtmaschine (d. h. einem motorgetriebenen Stromgenerator, der bei laufendem Motor eigenständig alle elektrischen Einrichtungen/Stromabnehmer gleichzeitig mit dem erforderlichen Strom versorgt und antreibt), ausgerüstet sein.
5. Klasseneinteilung:
Enduro E1 (bis 125 ccm 2-Takt & bis 250 ccm 4-Takt)
Enduro E2 (ü125 ccm-250 ccm 2-Takt & ü250 ccm-450 ccm 4-Takt)
Enduro E3 (ü250 ccm 2-Takt & ü450 ccm 4-Takt)
Hobby E1 (bis 125 ccm 2-Takt & bis 250 ccm 4-Takt)
Hobby E2 (ü125 ccm-250 ccm 2-Takt & ü250 ccm-450 ccm 4-Takt)
Hobby E3 (ü250 ccm 2-Takt & ü450 ccm 4-Takt)
Senioren ab 40 Jahre (ohne Hubraumeinschränkungen)
Klassik Vorgeschrieben sind: 2 Federbeine (Twinshock), luftgekühlter Motor, Trommelbremse vorn und hinten
6. Fahrerausrüstung:
Die Fahrerausrüstung muss den Technischen Bestimmungen des DMSB bzw. den gültigen Richtlinien für den Straßenverkehr entsprechen. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die den DMSB Schutzhelmbestimmungen bzw. StVO entsprechen, sowie bei der Technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind.
6.1 Startnummern
werden vom Veranstalter festgelegt, die Teilnehmer sind für eine ordnungsgemäße und deutlich lesbare Anbringung am Fahrzeug selbst verantwortlich.
7. Anmeldung und technische Abnahme:
Die Anmeldung (grüner Container) sowie die Technische Abnahme finden am 30.10.2010 von 7.30 – 9.30 Uhr am Fahrerlager statt. Vorzulegen sind Nennungsbestätigung und Führerschein sowie Fahrzeugschein, Lizenz bzw. Adventure-Mitgliedschaft oder Clubsportausweis und Original-Kennzeichen bei der Technischen Abnahme.
8. Fahrdisziplin und Umweltschutz
Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der gesamten Fahrt eingehalten werden. Die Bestimmungen der Rahmenausschreibung, der Veranstalterausschreibung und der Durchführungsbestimmungen sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, auf das Ruhe-und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere innerhalb von Ortschaften. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Der Umweltschutz ist wichtiger Bestandteil einer Motorsportveranstaltung, die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt, entgegen oder neben der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Wertungsausschluss. Das vorsätzliche Verlassen von gekennzeichneten Streckenabschnitten führt ebenfalls zum Wertungsausschluss. Das Auftanken der Motorräder darf nur im vom Veranstalter dafür vorgesehenen Bereich erfolgen. Beim Tanken sowie bei allen Arbeiten am Fahrzeug sind Schutzfolien darunter zu legen. Die Standflächen im Fahrerlager sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Jeder Teilnehmer hat seinen Müll selbst zu entsorgen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe von mindestens 50,00 € und die Beteiligung an den entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip nach sich. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln -und dass Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden -einverstanden. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen, Hilfe zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) der Hilfeleistung hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Fahrtleiter entscheidet, ob und in welcher Höhe der Zeitverlust anerkannt wird.
Es ist grundsätzlich untersagt mit den Wettbewerbsmotorrädern vor dem Start im Fahrerlager, auf der Wettbewerbsstrecke oder sonstigem Gelände zu fahren!!! Zur Technischen Abnahme und Abstellen im Parc Ferme sind die Motorräder zu schieben.
9. Durchführung
9.1 Start Der Start erfolgt auf der Motocross-Bahn Vellahn am Fahrerlager
9.2 Strecke Die Strecke führt über 3 Runden mit je ca. 50 km Länge. Davon sind ca. 65% Feld-und Waldwege und nach vorgegebener Ausschilderung und der Streckenkarte zu fahren. Die Rundenzeiten werden am Veranstaltungstag bekannt gegeben. Zeitkontrolle und Ziel sind am Fahrerlager auf der Motocross-Bahn.
9.3 Sonderprüfungen Startprüfung, Geländegleichmäßigkeitsprüfung, 2 Sonderprüfungen pro Runde mit „fliegendem“ Start und elektronischer Zeitmessung
10. Wertung
Grundlage dieser Veranstaltung ist die Rahmenausschreibung zur LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern2010. Des Weiteren gelten uneingeschränkt die festgelegten Durchführungsbestimmungen für diese Veranstaltung. Diese Veranstaltung wird gewertet für
- LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern 2010
- ADMV Motorrad Leistungsprüfungsmeisterschaft 2010
10.1 Proteste
sind nur schriftlich und fristgemäß mit gleichzeitiger Beifügung der Protestgebühr von 100,00 € zuzüglich MwSt. bei der Fahrtleitung abzugeben. Fahrerproteste sind bis 15 Minuten nach Zielankunft, Ergebnisproteste bis 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse möglich.
11. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung. Preise oder Pokale werden nur in begründeten Fällen nachgesandt, nur nach Absprache mit dem Fahrtleiter. Die Siegerehrung findet auf der Motocross-Bahn statt.
11.1 Pokale
Mit einem Pokal geehrt werden die Plätze 1-5 aller Klassen sowie der schnellste Fahrer des Tages.
12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
12.1 Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer-und Halter, Bewerber) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie bzw. deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer oder der Erziehungsberechtigte nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihnen benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachfolgenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers-und Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Nennung einen entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder Halters ab.
12.2 Haftungsverzicht
Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte (Kfz-Eigentümer-und Halter) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder der Rückgriffe gegen den ADMV und dessen Mitglieder und Mitarbeiter, den DMSB, dessen Präsidenten, Mitglieder und Mitarbeiter die den DMSB bildenden Clubs, eingeschlossen der Landesmotorsportfachverbände, den Veranstalter, dessen beauftragte Sportwarte, Schiedsrichter und Helfer, die Behörden, Grundstücksbesitzer und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, oder Sicherheitsgründe oder von den Behörden angeordnete erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
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13. Organisation |
Fahrtleiter |
Christian Zücker |
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Sportkommissar |
Heinrich Teegen |
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technische Abnahme |
Tino Malkmus |
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Streckenorganisation |
Ronald Johnsen |
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Umweltbeauftragter |
Ralf Malkmus |
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Zeitnahme-Auswertung |
Ralf Dettmann |
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21.08.2010 |
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MC Vellahn |
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