Enduro - Heidepokal 30.10.2010
Am 30.10.2010 veranstaltet der MC-Vellahn e.V. den "Enduro - Heidepokal" Lauf. Grundlage dieser Veranstaltung ist die Rahmenausschreibung zur LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern 2010. Des Weiteren gelten uneingeschränkt die festgelegten Durchführungsbestimmungen für dieseVeranstaltung. Diese Veranstaltung wird gewertet für
- LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern 2010
- ADMV Motorrad Leistungsprüfungsmeisterschaft 2010
Es dürfen nur Motorräder teilnehmen, die behördlich zugelassen sind und den technischen Bestimmungen der FIM sowie der StVZO entsprechen. Ein Start mit rotem Kennzeichen, Tageszulassungen, Überführungskennzeichen ist nicht möglich. Moto-Cross Reifen hinten sind grundsätzlich nicht zugelassen. Der Geräuschpegel der Motorräder darf die Grenze von max. 94 dB(A) nicht überschreiten, der Veranstalter behält sich evtl. Überprüfungen vor. Die Motorräder müssen mit einer Lichtmaschine (d. h. einem motorgetriebenen Stromgenerator,der bei laufendem Motor eigenständig alle elektrischen Einrichtungen/Stromabnehmer gleichzeitigmit dem erforderlichen Strom versorgt und antreibt), ausgerüstet sein.
Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der gesamten Fahrt eingehalten werden. Die Bestimmungen der Rahmenausschreibung, der Veranstalterausschreibung und der Durchführungsbestimmungen sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rücksichtzu nehmen. Dies gilt insbesondere innerhalb von Ortschaften. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Der Umweltschutz ist wichtiger Bestandteil einer Motorsportveranstaltung, die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt, entgegen oder neben der markierten Streckenführung zufahren. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Wertungsausschluss. Das vorsätzliche Verlassen von gekennzeichneten Streckenabschnitten führt ebenfalls zum Wertungsausschluss. Das Auftanken der Motorräder darf nur im vom Veranstalter dafür vorgesehenen Bereich erfolgen. Beim Tanken sowie bei allen Arbeiten am Fahrzeug sind Schutzfolien darunter zu legen. Die Standflächen im Fahrerlager sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Jeder Teilnehmer hat seinen Müll selbst zu entsorgen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe von mindestens 50,00 € und die Beteiligung an den entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip nach sich. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln - und dass Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden - einverstanden. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen, Hilfe zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) der Hilfeleistung hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Fahrtleiter entscheidet, ob und in welcher Höhe der Zeitverlust anerkannt wird.
weiter Informationen bitte der Ausschreibung entnehmen!!!

