Ausschreibung für den 01.04.2012
Motorsportclub Vellahn e.V. im ADMV
-Sektion Enduro-
AUSSCHREIBUNG
1. 3-Stunden Enduro in Vellahn am 01.04.2012
1. Veranstalter:
MC Vellahn e.V. im ADMV, Dorfstr. 20, 19273 Brahlstorf
2. Zeitplan:
- Nennungsbeginn: 05. Februar 2012
- Nennungsschluß: 18. März 2012
- Anmeldung und technische Abnahme: 01. April 2012 7.30 – 9.30 Uhr Fahrerlager
- Fahrerbesprechung: 9.45 Uhr Fahrerlager
- Start: 10.00 Uhr
- Siegerehrung: ca. 15.00 Uhr
3. Teilnehmer und Nennungen:
3.1 Fahrer:
Die Veranstaltung ist lizenzfrei
3.2 Bewerber:
Inhaber einer vom DMSB ausgestellten Nationalen Bewerberlizenz
3.3 Nennungen:
Die Nennungen sind unter Benutzung des aktuellen DMSB oder Clubsport Nennformulars zu richten an:
MC Vellahn, Thomas Herr, Dorfstr. 20, 19273 Brahlstorf
Das Nenngeld beträgt incl. Tagesunfallversicherung 40,00 € (Klassik 20,00 €), für Inhaber einer Lizenz, Adventure-Mitgliedschaft 35,00 € (Klassik 15,00 €) und ist der Nennung als Scheck oder in bar beizulegen.
Überweisungen sind bis zum 18. März 2012 auf das Konto-Nr. 165 700 06 95, BLZ: 140 520 00 bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin vorzunehmen (Geldeingang!!).
Für Nachnennungen, sofern diese vom Veranstalter angenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Nenngeld besteht nur gemäß Art. 53 des Deutschen Motorrad-Sportgesetzes.
4. Technische Bestimmungen:
Fahrer, welche in Wertung der LM-MV sowie ADMV-LPF fahren, müssen mit einer, der LM- sowie ADMV-Ausschreibung 2012 entsprechenden, behördlich zugelassenen und haftpflichtversicherten Enduro-Maschine an den Start gehen. Bei der technischen Abnahme wird bei diesen Fahrern neben dem allgemeinen technischen Zustand der Maschine auch auf die Zulassung + entsprechende Rahmennummer Wert gelegt - wer diese
Auflagen nicht erfüllt, fährt automatisch nur in Tageswertung! Fahrer von Crossmaschinen sowie Enduro-Maschinen mit Crossbereifung auf dem Hinterrad werden in einer hubraumoffenen extra Crossklasse zusammengefasst und fahren somit in einer separaten Tageswertung.
5. Klasseneinteilung:
- Enduro E1 (bis 125 ccm 2-Takt & bis 250 ccm 4-Takt)
- Enduro E2 (ü125 ccm-250 ccm 2-Takt & ü250 ccm-450 ccm 4-Takt)
- Enduro E3 (ü250 ccm 2-Takt & ü450 ccm 4-Takt)
- Hobby E1 (bis 125 ccm 2-Takt & bis 250 ccm 4-Takt)
- Hobby E2 (ü125 ccm-250 ccm 2-Takt & ü250 ccm-450 ccm 4-Takt)
- Hobby E3 (ü250 ccm 2-Takt & ü450 ccm 4-Takt)
- Senioren ab 40 Jahre (ohne Hubraumeinschränkungen)
- Klassik Vorgeschrieben sind: 2 Federbeine (Twinshock), luftgekühlter Motor, Trommelbremse vorn und hinten
- Motocross MX-Motorräder und Enduro-Motorräder mit MX-Hinterreifen
6. Durchführung
Die Veranstaltung ist ein auf der Basis des Breitensports durchgeführter lizenzfreier Wettbewerb für serienmäßige Enduro- und Geländemotorräder.
Der Wettbewerb wird als 3 Stunden LPF ausgetragen und besteht aus folgenden Teilen:
- Startprüfung
- Zuverlässigkeitsfahrt über 3 Stunden
6.1 Start
- Der Start erfolgt auf der Motocross-Bahn Vellahn
6.2 Strecke
- Die Strecke hat eine Länge von ca. 6 km.
6.3 Startprüfung
5 Minuten vor dem Start erhalten die Fahrer der jeweiligen Startgruppe Zutritt zum Parc Fermé (ihrer Box). Der Status Parc Fermé ist damit aufgehoben, die Box bildet den Startraum. Der Start erfolgt als Gruppenstart im Abstand von 1 Minute (Box = Startgruppe). Die Linie der Boxenausfahrt ist die Startlinie, die Ausfahrt wird vor dem Start geöffnet. Zur Startzeit erhält die Startgruppe das Startzeichen.
Die Fahrer setzen den Motor per Kickstarter oder Elektrostarter in Gang und müssen innerhalb einer Minute die Startlinie mit Motorkraft überfahren haben. Gelingt es nicht erhält der betr. Fahrer 100 Strafpunkte. Danach ist ihm in der Startbox freigestellt auf welche Weise er den Motor in Gang setzt.
Zuverlässigkeitsfahrt über drei Stunden
Bei einer “3-Stunden“ Veranstaltung gilt es auf einem abgesteckten Rundkurs in der vorgegebenen Zeit die meisten Runden zu fahren. Jede vom Fahrer gefahrene Runde wird an einer Zählstelle mittels Transponder registriert. Der Zählstellenbereich ist gekennzeichnet. Die markierte Streckenführung darf nur in vorgeschriebener Richtung befahren werden. Auf der Strecke ist unsportliches Drängeln, Überholen, Blockieren, Reparaturarbeiten sowie fremde Hilfe untersagt. Während der Zuverlässigkeitsfahrt dient die Box als Tankzone und kann von den Fahrern in jeder Runde zum tanken, reparieren und pausieren genutzt werden. Tanken, reparieren und pausieren ist nur in der ausgewiesenen Helferzone erlaubt! Nach Ablauf der 3 Stunden erfolgt an der Zählstelle die Zeitnahme, jeder Fahrer fährt in seine, jetzt Zielbox. Für die Boxen gilt ab diesem Zeitpunkt wieder der Status Parc Fermé. Früheres Einfahren ist gestattet. Für jede Runde erhält der Fahrer 100 Punkte. Alle Fahrer die nach Ablauf der 3 Stunden ins Ziel fahren erhalten je angefangener Minute 100 Strafpunkte. Bei Rundengleichheit entscheidet die kürzere Fahrzeit! In Wertung kommt nur der Fahrer, der mindestens 50% der Rundenzahl des Siegers in seiner Klasse erreicht hat.
7. Fahrerausrüstung
Die Fahrerausrüstung muss den Technischen Bestimmungen des DMSB bzw. den gültigen Richtlinien für den Straßenverkehr entsprechen. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die den DMSB Schutzhelmbestimmungen bzw. StVO entsprechen, sowie bei der Technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind.
7.1 Startnummern
werden vom Veranstalter festgelegt, die Teilnehmer sind für eine ordnungsgemäße und deutlich lesbare Anbringung am Fahrzeug selbst verantwortlich.
8. Anmeldung und technische Abnahme
Die Anmeldung sowie die Technische Abnahme finden am 01.04.12 7.30 – 9.30 am Fahrerlager statt. Vorzulegen sind Lizenz bzw. Adventure-Mitgliedschaft, sowie Führerschein und Fahrzeugschein (außer Motocross) bei der Technischen Abnahme.
9. Fahrdisziplin und Umweltschutz
Die Bestimmungen der Rahmenausschreibung, der Veranstalterausschreibung und der Durchführungsbestimmungen sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.
Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Der Umweltschutz ist wichtiger Bestandteil einer Motorsportveranstaltung, die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt, entgegen oder neben der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Wertungsausschluss. Das vorsätzliche Verlassen von gekennzeichneten Streckenabschnitten führt ebenfalls zum Wertungsausschluss. Das Auftanken der Motorräder darf nur im vom Veranstalter dafür vorgesehenen Bereich erfolgen. Beim Tanken sowie bei allen Arbeiten am Fahrzeug sind Schutzfolien darunter zu legen. Die Standflächen im Fahrerlager sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Jeder Teilnehmer hat seinen Müll selbst zu entsorgen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe von mindestens 50,00 € und die Beteiligung an den entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip nach sich. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln - und dass Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden - einverstanden. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen, Hilfe zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) der Hilfeleistung hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Fahrtleiter entscheidet, ob und in welcher Höhe der Zeitverlust anerkannt wird.
Es ist grundsätzlich untersagt mit den Wettbewerbsmotorrädern vor dem Start im Fahrerlager, auf der Wettbewerbsstrecke oder sonstigem Gelände zu fahren!!! Zur Technischen Abnahme und Abstellen im Parc Ferme sind die Motorräder zu schieben.
10. Wertung
Grundlage dieser Veranstaltung ist die Rahmenausschreibung zur LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern 2012. Des Weiteren gelten uneingeschränkt die festgelegten Durchführungsbestimmungen für diese Veranstaltung.
Diese Veranstaltung wird gewertet für
- LPF/Enduro-Landesmeisterschaft Mecklenburg-Vorpommern 2012
- ADMV Motorrad Leistungsprüfungsmeisterschaft 2012
10.1 Proteste
sind nur schriftlich und fristgemäß mit gleichzeitiger Beifügung der Protestgebühr von 100,00 € zuzüglich MwSt. bei der Fahrtleitung abzugeben. Fahrerproteste sind bis 15 Minuten nach Zielankunft, Ergebnisproteste bis 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse möglich.
11. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung. Preise oder Pokale werden nur in begründeten Fällen und nur nach Absprache mit dem Fahrtleiter nachgesandt.
Die Siegerehrung findet auf der Motocross-Bahn statt.
11.1 Pokale
Pokale werden für die ausgeschriebenen Klassen sowie den schnellsten Fahrer des Tages vergeben.
12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
12.1 Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Fahrer, Kfz-Eigentümer- und Halter, Bewerber) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie bzw. deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Soweit der Fahrer oder der Erziehungsberechtigte nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihnen benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachfolgenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers- und Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Nennung einen entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder Halters ab.
12.2 Haftungsverzicht
Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte (Kfz-Eigentümer- und Halter) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder der Rückgriffe gegen den ADMV und dessen Mitglieder und Mitarbeiter, den DMSB, dessen Präsidenten, Mitglieder und Mitarbeiter die den DMSB bildenden Clubs, eingeschlossen der Landesmotorsportfachverbände, den Veranstalter, dessen beauftragte Sportwarte, Schiedsrichter und Helfer, die Behörden, Grundstücksbesitzer und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit beruht.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, oder Sicherheitsgründe oder von den Behörden angeordnete erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
13. Organisation
| Fahrtleiter |
Christian Zücker |
| Sportkommissar |
Sören Zamzow |
| technische Abnahme |
Tino Malkmus |
| Streckenorganisation | Ronald Johnsen |
|
Umweltbeauftragter |
Ralf Malkmus |
|
Zeitnahme-Auswertung |
Ralf Dettmann |
05. Februar 2012
Ronald Johnsen – MC Vellahn
Bankkonto: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin · Konto-Nr.: 165 700 06 95 · BL7:140 520 00

