Die ordentliche Jugendversammlung wird jährlich, jedoch frühestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereines, durch das Jugendteam einberufen.
Alle Jugendmitglieder sind in Textform (auch digital) mindestens zwei Wochen vor der Jugendversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.