Die Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Berechtigung der Teilnahme wird in Punkt (4) näher erläutert. Von dem Verein Auskunft, Rat und tatkräftige Unterstützung in allen Angelegenheiten des Vereins und Motorsports zu erlangen, Anträge an die Mitgliederversammlung und den Vorstand zu richten.