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Rechte und Pflichten der Mitglieder

MC Vellahn e.V. im ADAC

Rechte der Mitglieder

  • 1.

    Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied hat oder erhält Sonderrechte. Jedes volljährige Mitglied kann für jedes Amt innerhalb des Vereins gewählt werden.

  • 2.

    Die Mitgliederrechte – insbesondere das Stimm- und Wahlrecht ruhen, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist.

  • 3.

    Die Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Berechtigung der Teilnahme wird in Punkt (4) näher erläutert. Von dem Verein Auskunft, Rat und tatkräftige Unterstützung in allen Angelegenheiten des Vereins und Motorsports zu erlangen, Anträge an die Mitgliederversammlung und den Vorstand zu richten.

  • 4.

    Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des MC Vellahns ist für Mitglieder mit einer zu regelnden Anzahl an Arbeitsstunden Kostenfrei. Für Mitglieder ohne etweilige Unterstützung vor oder während der Veranstaltung, erfolgt bei besuch der Veranstaltung die Unterstützung auf Finanziellen Wege.

  • 5.

    Die Nutzung des Vereinsgeländes steht jedem Mitglied mit der entsprechenden Beitragseinstufung in zu regelnden Terminen frei.

Pflichten der Mitglieder

  • 1.

    Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein zur Erreichung seiner Ziele zu unterstützen. Sie haben die Satzungen und im Rahmen der Satzungen getroffene Entscheidungen anzuerkennen und zu befolgen.

  • 2.

    Von den Mitgliedern wird insbesondere erwartet, dass sie sich bei Sportveranstaltungen und im Straßenverkehr vorbildlich verhalten.